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2018-9-20 · grundsätzlich nicht mehr in die Steuererklärung aufgenommen werden. In der Praxis wird im Ausland jedoch oft ein viel höherer Prozentsatz an Quellensteuer einbehalten. Den über die anrechenbaren 15% der Bruttodividende hinausgehende Betrag kann der Anleger bei der ausländischen Steuerbehörde zurückfordern.

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